Softair, Schreckschusswaffen & Co – das sollten Kunden wissen

Darum haben einige Softair Waffen Fingerabdrücke auf der Waffe

Immer wieder fragen uns Kunden, warum die bei uns gekauften Softair Waffen sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen Fingerabdrücke an den Waffen aufweisen und die Verpackungen bereits geöffnet wurden. Über die Gründe möchten wir dich im Folgenden informieren:

Softair und Luftdruckwaffen – diese Einfuhrgenehmigungen gibt es

In Deutschland müssen alle freie Waffen (Softair und Luftdruckwaffen) über 0,5 Joule vom PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) abgenommen werden.  Bei Softair und Luftdruckwaffen ab 0,5 Joule bis 5 Joule muss jeder Importeur jeweils ein Exemplar pro Hersteller, Typ, Lauflänge und Leistung beim PTB einreichen. Dort wird die Waffe dann beschossen und ein Messprotokoll mit allen relevanten Daten erstellt. In Verbindung mit einer Einfuhrgenehmigung der Polizei dürfen wir die Softair sowie Luftdruckwaffen dann importieren. Wenn die Waffen dann bei uns sind, müssen wir die Waffen auspacken und mit den erforderlichen Angaben versehen. Hierzu gehört unser Kürzel „AW“ (für AirWeapon), Kaliberangabe und Munitionstyp wie Kugel (BB) oder Diabolo. Beispiel: AW 6 mm BB oder AW 4,5 mm Diabolo. Daher verkaufen wir einige Softair und Luftdruckwaffen auch mit geöffneter Folienverpackung oder haben – je nach Importeur – auch schon mal einen Fingerabdruck auf der Waffe.

Bei Luftdruckwaffen von 5 Joule bis 7,5 Joule sieht es ähnlich aus. Hier müssen allerdings die drei stärksten von den zehn Luftdruckwaffen beim PTB eingereicht werden.

Schreckschusswaffen – Prüfung und PTB-Siegel

Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind illegal

Schreckschusswaffen sind sehr viel aufwendiger bei der Abnahme. Während es bei Waffen bis 7,5 Joule relativ egal ist, ob eine Railschiene mehr oder weniger angebracht wird, erhalten Schreckschusswaffen bei jeder noch so kleinen technischen Änderung eine neue PTB Nummer und müssen daher neu abgenommen werden – so kann vorkommen, dass scheinbar gleiche Waffen verschiedene PTB Nummern haben.  Jede einzelne Schreckschusswaffe, die in den Verkauf gehen soll, wird von PTB beschossen, das heißt:

  • bei Automatikpistolen werden drei Schuss pro Waffe abgefeuert
  • bei Revolvern ein Schuss pro Kammer

Die im Handel erhältliche Munition erzeugt einen Druck von ca. 350 bar, die vom PTB verwendete Munition ist stärker geladen und erzeugt mehr Druck. Erst nach bestandener Prüfung erhalten die Schreckschusswaffen beim PTB einen Stempel vom Beschussamt. Der Stempel wird eingelasert oder eingeätzt – was gerade bei Chrom- oder Hochglanzmodellen zu unschönen Spuren führt, die aber leicht wegpoliert werden können. Diese aufwendigen Maßnahmen sind nötig, damit die Waffen bei sachgerechter Handhabung sicher sind. Wer möchte schon, dass einem die Waffe in der Hand explodiert?

Schreckschusswaffen ohne PTB-Nummer illegal

Schreckschusswaffen als „Dachbodenfund“ ohne PTB Nummer und Stempel vom Beschussamt sind in Deutschland illegal bzw. müssen in einer WBK (Waffenbesitzkarte) eingetragen werden. Im Zweifelsfall wendet man sich am besten an die örtliche Polizei. Bitte achte darauf, dass das Magazin nicht geladen ist. Zudem sollte die Schreckschusswaffe beim Transport zur Polizei nicht zugriffsbereit sein. Außerdem ist es ratsam, den Beamten erst zu erklären, worum es geht, bevor man bei der Polizei eine Waffe auspackt – das könnte sonst zu gefährlichen Missverständnissen führen.