Wer sich eine Schreckschusspistole oder ein Schreckschussgewehr anschaffen möchte, steht vor der Frage: Brauche ich für eine Schreckschusswaffe einen Waffenschein? Die Antwort geben wir in diesem Beitrag. Außerdem klären wir wissenswerte Fakten zum Thema Schreckschuss und Waffenschein, zur Waffenbehörde und zum Waffengesetz in Deutschland.
Schreckschusswaffe und Waffenschein: Was sagt das Gesetz?
Im Waffengesetz wird der Umgang mit Waffen und Munition geregelt. Alle Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von Schreckschusswaffen sind hier aufgeführt. Das Gesetz dient der Wahrung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit
Wer für seine Schreckschusswaffe einen Waffenschein beantragen möchte oder über den Kauf einer Anscheinswaffe nachdenkt, um sich sicherer zu fühlen, sollte sich über diese Punkte im Klaren sein:
- Wer eine Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung mit sich führt, sollte in einer Notsituation dennoch stets die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen und andere, zum Beispiel Passanten, um Hilfe bitten.
- Eine Schreckschusspistole ist von einer echten Waffe optisch nicht zu unterscheiden. Menschen könnten sich bedroht fühlen, da es zu Missverständnissen kommen könnte.
- Schreckschusswaffen sind nicht ungefährlich und es kann bei einem unvorsichtigen Umgang mit ihnen oder in extremen Stresssituationen zu Verletzungen kommen.
Wer genau nachlesen möchte, was das Gesetz zu Schreckschusswaffen festlegt, findet unter diesem Link das Waffengesetz.
Schreckschuss: Kleiner oder großer Waffenschein?
Schreckschusswaffen mit PTB-Prüfsiegel dürfen in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Für das Führen ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Was das genau bedeutet, erklären wir unten genauer.
Das PTB-Prüfzeichen ist ein Siegel der der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Voraussetzung für den freien Erwerb einer Schreckschusswaffe ist, dass das PTB-Siegel auf der Waffe vorhanden ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf eine solche Schreckschusswaffe kaufen oder besitzen. Das Siegel sieht zum Beispiel so aus:
Hinweis: Die Regelung zum Erwerb und Besitz betrifft auch jede andere Form der Überlassung, auch für kurze Zeit – zum Beispiel das Ausleihen einer Schreckschusswaffe.
Eine Schreckschusswaffe führen: Was heißt das?
Was ist mit dem Begriff „führen“ im Zusammenhang mit Schreckschuss und Waffenschein gemeint? Im Waffengesetz heißt es wörtlich: Es „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt“.
Das bedeutet, dass das Mitnehmen einer Waffe in die Öffentlichkeit, z. B. außerhalb der eigenen Wohnung oder dem eingezäunten Garten, als „führen“ gilt. Hierfür ist ein Kleiner Waffenschein Voraussetzung. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Reisepass auf Verlangen vorgelegt werden können. Die Waffe muss nicht in einem geschlossenen Behälter verwahrt werden (wie beim Transport), muss aber verdeckt geführt werden. Sie darf also nicht aus der Kleidung herausragen.
Wichtige Regeln für Schreckschusswaffen:
- Auf öffentlichen Veranstaltungen – egal, ob unter freiem Himmel oder in einem Innenraum – darf eine Schreckschusswaffe auch mit Waffenschein nicht geführt werden.
- Das Schießen ist nur in der Schießhalle oder im Schützenverein erlaubt. Notwehr gilt als Ausnahme.
- Beim ungerechtfertigten Schießen mit der Schreckschusswaffe droht gegebenenfalls eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
Schreckschusswaffe zuhause nutzen: Waffenschein oder nicht?
Wird eine Schreckschusswaffe in der eigenen Wohnung aufbewahrt, ist dafür kein Waffenschein notwendig. Wer sie in einem abgeschlossenen Behältnis in die Wohnung oder zum Schießstand transportiert, benötigt ebenfalls keinen. Die Waffe darf dabei nicht schussbereit sein. Die Munition muss getrennt aufbewahrt werden. Wer die Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit führen möchte, muss einen Waffenschein bei der Waffenbehörde beantragen.
Die Schreckschusspistole oder das Schreckschussgewehr muss man zuhause so aufbewahren, dass Personen unter 18 Jahren – vor allem Kinder – keinen Zugang zu ihr haben.
Kleinen Waffenschein beantragen: So geht es
Wer für seine Schreckschusswaffe einen Waffenschein beantragen möchte, muss sich an die örtliche Waffenbehörde wenden. Voraussetzungen für die Ausstellung sind:
- Einen Kleinen Waffenschein erhalten in Deutschland nur Personen ab 18 Jahren.
- Es darf keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit bestehen.
- Der Antragsteller muss körperlich und geistig geeignet sein.
- Weitere Voraussetzung ist die persönliche Eignung, die zum Beispiel durch Einträge im Bundeszentralregister und andere polizeiliche Systeme ausgiebig geprüft wird. Es dürfen zum Beispiel keine größeren Vorstrafen bestehen.
Die Waffenbehörde prüft diese Voraussetzungen, bevor der Waffenschein ausgestellt wird. In Abständen von drei Jahren findet eine erneute Prüfung statt.
Was kostet der Waffenschein und wie lange ist er gültig?
Die Kosten für das Ausstellen variieren. Sie dienen dazu, den Verwaltungsaufwand zu decken. Die ausstellende Waffenbehörde gibt über die Kosten für den Waffenschein Auskunft. Der Schein ist nach der Ausstellung unbefristet gültig.
Schreckschuss & Waffenschein – die wichtigsten Fakten im Überblick
- Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen Schreckschusswaffen erworben werden
- Wer eine Schreckschusswaffe führen möchte, benötigt einen Kleinen Waffenschein.
- Die Schreckschusspistole darf auch mit Waffenschein nur dann geführt werden, wenn zusätzlich ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden kann.
- Auf öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen untersagt.
- Das Schießen mit der Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nur in Notwehrsituationen erlaubt.
- Beim Umgang mit einer Schreckschusswaffe ist immer Vorsicht geboten