Du hast dir aus unserem Shop Zubehör für deine Softair bestellt und nach der Lieferung festgestellt, dass dieses nicht kompatibel zu der Waffe ist? Das neue Softairgewehr entspricht in der Realität doch nicht deinen Vorstellungen oder du hast ein Produkt erworben, das einen Defekt aufweist? In diesen Fällen kannst du dich natürlich an uns wenden – bei AIRWEAPON helfen wir dir gerne weiter und möchten dir entgegenkommen. Allerdings solltest du zunächst wissen, ob es sich um einen Umtausch- oder eine Gewährleistungsfall handelt und welche rechtlichen Bestimmungen hier gelten.
Mehr Klarheit über den Umtausch bei AIRWEAPON
Egal, ob beim Verkauf vor Ort oder unserem Versandhandel: Das Kunden einen Umtausch von Waren wünschen, gehört bei AIRWEAPON genau wie bei anderen Einzelhändlern zum Alltagsgeschäft – daher richten wir uns auch nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Diese können jedoch schnell verwirren. Daher wollen wir mit diesem Blogbeitrag einen besseren Überblick zu den Themen Umtausch und Gewährleistung geben, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, beispielsweise ob und inwiefern der Verkäufer verpflichtet ist, Ware zurückzunehmen und nach welchen Gründen sich dies richtet. So kann ein Umtauschwunsch aus unterschiedlichen Beweggründen bestehen – oder erst eine bestimmte Zeit nach dem Kauf entstehen.
Häufiger Irrtum zum Umtauschrecht: Besteht ein Anspruch bei Nichtgefallen?
Zunächst solltest du wissen, dass es kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht gibt. Denn bei einem Kauf wird ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen, der rechtlich bindend ist und eingehalten werden muss – wenn der Käufer im Anschluss seine Entscheidung bereut, so geht dies zu seinen Lasten. Ein Recht auf Umtausch ist im Gesetz also nicht verankert.
Dennoch sind immer wieder Menschen davon überzeugt, man könnte gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an den Händler zurückgeben. Diese Annahme geht darauf zurück, dass die meisten Händler ihren Kunden ein auf 14 Tage beschränktes Umtausch- oder Rückgaberecht zugestehen – neben der Erstattung des Kaufpreises besteht daher in der Praxis auch oft die Möglichkeit eines Umtauschartikels aus dem gleichen Laden. Zudem müssen ausgesprochene und angepriesene Garantien vom Händler eingehalten werden. Dazu aber weiter unten mehr.
Umtausch bei AIRWEAPON – Kulanzsache
Im Sinne der Kundenbindung ist ein Umtausch bei Nichtgefallen wie bei vielen anderen Einzelhändlern bei AIRWEAPON möglich – schließlich wollen wir, dass du zufrieden bist.
Für diese Kulanz erwarten wir allerdings Ehrlichkeit von dir: So darf die Softair oder ein anderes Produkt nach dem Kauf für die Inanspruchnahme des gewährleisteten Umtauschrechts nicht benutzt, modifiziert oder beschädigt sein – zum Beispiel durch den Einbau eines neuen Hop-Ups, fehlerhaften Lötarbeiten, einem Wasserschaden durch Unachtsamkeit oder anderen Gebrauchspuren durch das Nutzen des Produktes.
Natürlich helfen wir dir gerne, wenn du uns ehrlich erzählst, was passiert ist. Denn ein Missgeschick kann schnell geschehen. Sofern es uns möglich ist, bieten wir dir Reparaturen, Ersatzteile oder andere verhandelbare Hilfe für kleines Geld – egal, ob du die Softair erst vor einer Woche erworben hast oder dein langjähriger Begleiter den Geist aufgegeben hat. Sprich uns an und wir schauen, was wir für dich tun können.
Besonderheit im Online-Handel – das Widerrufsrecht
Bei Fernabsatz-, Haustür- oder Verbraucherkreditgeschäften räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein – also auch, wenn du in unserem Online-Shop bestellst. Bei diesem dürfen Käufer die Ware ohne Angabe eines Grundes innerhalb von zwei Wochen an den Händler zurückgeben. Die Kosten für den Rückversand müssen vom Kunden getragen werden, können aber auch vom Händler aus Kulanzgründen übernommen werden. Dieses Widerrufsrecht wurde in Deutschland bereits 2013 beschlossen und ist im § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Mit dem Widerrufsrecht hast du also die Möglichkeit, die Ware genau wie im Laden auszuprobieren. Du kannst die Softair also ruhig auspacken, einschalten und testen, um die Funktion und die Eigenschaft der Ware zu überprüfen. Der Umfang dieses Ausprobierens ist jedoch beschränkt, genau wie wenn du einen Artikel vor Ort testen würdest: Nach einem Spieltag auf dem Softairgelände kannst du also keinen Gebrauch mehr vom Widerrufsrecht machen – schließlich willst du ja auch keine Gebrauchtware erhalten.
Gewährleistung bei Mangel an der Ware und Beweislastumkehr
Nach § 433 des BGB ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden die gekaufte Ware frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Tut er dies nicht, so hat er einen Anspruch auf Gewährleistung.
Solltest du also ein Produkt mit einem Mangel erhalten haben, sprich uns bitte direkt an. In diesem Fall hast du natürlich Anspruch auf Gewährleistung. Das heißt, wir bemühen uns um Verbesserung, Austausch oder Preisminderung. Wir stellen sicher, dass du deine Softair schnell repariert wieder in Händen halten kannst. Können wir und der Hersteller den Mangel in der Nacherfüllung nicht beheben, erhältst du selbstverständlich dein Geld wieder zurück.
Achtung: Die freiwillige Übernahme einer Garantie ist von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zu unterscheiden.
Der § 476 des BGB regelt, das bei Verbrauchsgütern die gesetzliche Vermutung besteht, dass sich Mängel, die sich nach den ersten sechs Monaten nach dem Kauf zeigen, bereits beim Übergang vorgelegen haben – in diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass potenzielle Schäden erst später beim Käufer entstanden sind.
Nach Ablauf dieser Frist von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Hier muss der Kunde zeigen, dass der Mangel bereits innerhalb der Frist nach Übergabe entstanden ist – zum Beispiel mit Fotos und Datumsverweisen. Sollte das nicht gelingen, so wirkt sich die gesetzliche Vermutungswirkung nicht mehr zu seinen Gunsten aus. Für einen Anspruch auf Gewährleistung beziehungsweise Mängelrechte liegt die Beweislast also nach sechs Monaten bei dir.
Hoffentlich haben wir dir mit diesem Beitrag zu mehr Klarheit verholfen, welche Rechte du in Anspruch nehmen kannst. Zusammenfassend kann man sagen, dass wir uns bei AIRWEAPON an die üblichen Vorgaben in Bezug auf Umtausch und Gewährleistung halten. Mit dem Widerrufsrecht ist es dir also durchaus möglich, eine Softair zu testen und diese bei Nichtgefallen zurückzusenden. Um Fehlkäufe zu vermeiden, kannst du dich natürlich auch an uns wenden und dich beraten lassen oder du kommst in Tönisvorst vorbei und lässt dich vor Ort von unseren Produkten überzeugen.