Der Schlüssel zu präziseren Schüssen ist jede Menge Übung. Immer nur auf dem Schießstand mit dem Luftgewehr zu schießen, kann für den ein oder anderen auf Dauer aber auch langweilig werden. Deshalb fragen sich Luftgewehr-Schützen oft, wo es überhaupt erlaubt ist, mit dem Luftgewehr zu schießen, und welche Vorschriften sie erfüllen müssen.
Luftgewehr schießen: Wo ist es erlaubt?
Die Antwort auf die Frage, wo es erlaubt ist, mit dem Luftgewehr zu schießen, liefert § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG (Waffengesetz). Hier heißt es: „Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist […] ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum.“ Es könnte also – je nach individueller Situation – erlaubt sein, auf dem eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr zu schießen. Dafür müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzung 1: Zustimmung des Inhabers des Hausrechts
Damit du auf einem Grundstück schießen darfst, muss es dir entweder selbst gehören oder du besorgst dir die Erlaubnis des Grundstückeigentümers bzw. der Person, die das Hausrecht innehat. Diese Voraussetzung bedeutet allerdings im Umkehrschluss, dass du mit deinem Luftgewehr nur auf Privatgrundstücken schießen darfst. Öffentliche Flächen wie Wälder und Parks oder private Grundstücke unbekannter Dritter wie Wiesen oder Kiesgruben sind tabu.
Voraussetzung 2: Erlaubte Art der Schusswaffen
Auch auf deinem eigenen Grundstück darfst du höchstens mit Schusswaffen mit maximal 7,5 J Bewegungsenergie schießen. Die Art der Schusswaffe spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Voraussetzung 3: Befriedetes Besitztum
Auch auf deinem privaten Grundstück darfst du nur dann mit dem Luftgewehr schießen, wenn es „befriedet“ ist. Dies bedeutet nicht zwingend, dass du einen zwei Meter hohen Zaun rundherum errichten musst. Vielmehr geht man von „befriedetem Besitztum“ aus, wenn du ein nach außen physisch erkennbares Hindernis errichtest. Dieses muss deutlich machen, dass nicht erwünscht ist, dass Unberechtigte das Grundstück betreten. Es muss das Eindringen jedoch nicht unterbinden können. Eine einfache Absperrung reicht demnach.
Voraussetzung 4: Geschosse müssen auf dem Grundstück bleiben
Damit du auf einem Grundstück mit deinem Luftgewehr schießen darfst, musst du sicherstellen, dass deine Geschosse den Grund nicht verlassen können. Das ist zwar logisch – du sollst ja nicht zum Beispiel mit einem Querschläger versehentlich einen Passanten treffen. Es schränkt deine Möglichkeiten in der Praxis allerdings auch deutlich ein.
Tipp: Es kann sinnvoll sein, Kontakt zu den regionalen Behörden aufzunehmen, um deine Optionen zu besprechen, etwa mit der Polizei oder dem Landratsamt.
Ist das Schießen mit einem Luftgewehr eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn du außerhalb von Schießstätten schießt, ohne die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 53 WaffG kann das Bußgeld bei einer Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit dem Waffengesetz bis zu 10.000 Euro betragen. Kläre daher im Vorfeld die Erlaubnis ab, sonst wird es womöglich sehr teuer – von Gefahren für Leib und Leben ganz zu schweigen.
Dürfen Minderjährige auf dem eigenen Grundstück mit einem Luftgewehr schießen?
Das deutsche Waffenrecht erlaubt es Minderjährigen, mit einem Luftgewehr zu schießen – allerdings nur auf dem Schießstand, mit Einverständnis der Eltern und im Beisein einer befähigten, qualifizierten Aufsichtsperson. Die Möglichkeit, im Garten oder im Keller der Eltern zu schießen, sieht das Waffengesetz für Minderjährige nicht vor.
Konkret bedeutet dies: Lässt du dein Kind zu Hause oder im Wald mit dem Luftgewehr schießen, ist das ein Verstoß gegen das Waffenrecht und kann entsprechend geahndet werden.
Luftgewehr schießen: Was ist für wen erlaubt?
Was beim Schießen mit einem Luftgewehr erlaubt ist, hängt davon ab, für welche Art von Waffe du dich entschieden hast:
Geschossenergie | Vorschriften |
bis 7,5 Joule | ● erlaubnisfreie Waffen
● freier Erwerb ab 18 Jahren ● Voraussetzung: Kennzeichnung mit einem „F“ in einem Fünfeck ● Ausnahme: Waffen, die vor dem 1.1.1970 oder vor dem 2.4.1991 in der DDR produziert wurden ● Führverbot ohne waffenrechtliche Erlaubnis ● Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis (kein abgeschlossener Raum!) |
> 7,5 Joule | ● erlaubnispflichtiges Luftgewehr
● nur mit gültiger Waffenbesitzkarte erlaubt ● Führverbot ohne Waffenschein ● Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Waffenschrank oder Tresor des Widerstandsgrads 0 oder 1 (DIN EN 1143-1); ständige Kontrolle über den Schlüssel |
Ausnahme: Anscheinswaffen | ● täuschende Ähnlichkeit mit echten Feuerwaffen
● unabhängig von der Bewegungsenergie ● Verbot des Führens in der Öffentlichkeit ● Transport in einem verschlossenen Behälter im nicht schussbereiten Zustand |
Möchtest du vermeiden, dass du beim Schießen mit dem Luftgewehr eine Ordnungswidrigkeit begehst, solltest du dich vorab genau darüber informieren, was für deine Luftpistole oder dein Sportgewehr erlaubt ist. Verlass dich nicht auf das Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Schon so mancher Nachbar, der sich durch den Lärm gestört fühlte, hat das unerlaubte Schießen im benachbarten Garten zur Anzeige gebracht.