Kleiner Waffenschein und Co. – das musst du wissen

Waffentgesetze

Brauche ich für meine Softair Waffe den Kleinen Waffenschein und benötige ich eventuell für meine Softairpistole eine Waffenbesitzkarte? In Foren und Blog werden diese Fragen immer wieder gestellt. Was du beim Kauf und dem Führen von Softair Waffen alles beachten musst und welche rechtlichen Vorgaben, Unterschiede sowie Berechtigungen du wissen solltest, erfährst du im folgenden Blogartikel.

Der Kleine Waffenschein

Mit dem Kleinen Waffenschein bist du nur berechtigt, eine Schreckschusswaffe mit PTB-Siegel geladen und zugriffsbereit mit dir zu führen. Eine Softairwaffe oder Luftdruckwaffen darfst du niemals  zugriffbereit bei dir führen. Generell gilt: Alle Waffen bei denen eine Kugel, gleich welches Kaliber, den Lauf verlässt , dürfen nur nicht zugriffbereit geführt werden bzw. bedürfen den Großen Waffenschein. Weitere rechtliche Bestimmungen findest du unter § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG. Wenn du den Kleinen Waffenschein erwerben möchtest, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen:

  • Du darfst keine Vorstrafen haben. Ausnahmen sind Freiheitsstrafen, Jugendstrafe oder Geldstrafen mit weniger als 90 Tagessätzen. Sprich: Hast du 90 oder mehr Tagessätze, giltst du als vorbestraft.
  • Die Waffe musst du fachgerecht aufbewahren (Waffenkoffer, Kassette) und vor unerlaubten Zugriff schützen
  • Um den Kleinen Waffenschein zu besitzen, musst du volljährig sein
  • du solltest weder drogen- noch alkoholabhängig sein

Sind die o. g. Voraussetzungen erfüllt, dauert es in der Regel drei bis acht Wochen, bis der Kleine Waffenschein ausgestellt wird. Welche Behörde den Waffenschein ausstellt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informiere dich am besten bei deinem örtlichen Bürgerservice.

Das muss du über den Kleinen Waffenschein wissen:

Du darfst deine Gas-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe auch mit dem Kleinen Waffenschein nicht auf öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen mit dir führen, geschweige die Waffe benutzen. Solltest du von der Waffe einmal doch Gebrauch machen, benötigst du dafür eine behördliche Schießerlaubnis oder einen Rechtfertigungsgrund. Ein Rechtfertigungsgrund kann zum Beispiel Notwehr sein.

Den Kleinen Waffenschein brauchst du NICHT, wenn…

Du die Gas-, Reizstoff-, oder Schreckschusswaffe innerhalb von befriedeten Besitztümern (Privatgelände) abfeuerst bzw. die Genehmigung des Eigentümers hast oder deine Waffe das PTB-F Siegel hat. Wenn du die Waffe entladen und in einem sicheren Transport bei dir führst, brauchst du auch keinen Kleinen Waffenschein.

Für dich heißt das: Wenn du öfter bei Softair-Spielen mitmachst, brauchst du den Kleinen Waffenschein nicht, wenn du die Waffe entladen und sicher in einem Koffer bei dir führst. Auf dem Softair-Gelände darfst du die Waffe dann benutzen, solange die Kugeln das Gelände nicht verlassen und Unbeteiligte nicht getroffen werden.

Großer Waffenschein

Mit dem Großen Waffenschein darf man geladene und einsatzbereite Schusswaffen in der Öffentlichkeit bei sich führen. Der Große Waffenschein wird nur selten an Privatpersonen ausgegeben. Zu den Besitzern des Großen Waffenscheins gehören Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen sowie Personenschützer.
Für unsere Softair-Waffen benötigst du keinen Großen Waffenschein.

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe – nicht aber zum Führen der Waffe. In dieser Karte trägt die Behörde die Schusswaffe ein, die der Inhaber der Waffenbesitzkarte besitzen darf. Zu den Besitzern der Waffenbesitzkarte gehören u. a. Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen.
Um eine Waffenbesitzkarte zu erwerben, muss der Antragssteller fünf Voraussetzungen erfüllen:

1. Mindestens 18 Jahre alt sein
2. Waffenrechtlich zuverlässig und
3. persönlich geeignet sein
4. Erforderliche Sachkunde zur Waffe
5. Waffenrechtliches Bedürfnis muss nachvollziehbar sein

Arten von Waffenbesitzkarten

  • „Grüne Waffenbesitzkarte“
    Diese Karte gilt für Jäger und Sportschützen. Jäger können u. a. Pistolen, Selbstladebüchsen oder Einzellader in diese Karte eintragen lassen. Sportschützen könne zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei Selbstladegewehre auf diese Karte eintragen lassen. Bedingung für den Erwerb der „Grünen Waffenbesitzkarte“ ist die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining.
  • „Gelbe Waffenbesitzkarte“
    Diese Karte wird für Sportschützen in Verbänden ausgeteilt. Waffen, die eingetragen werden können, sind u. a. Repetierlangwaffen, einläufige Einzellade-Kurzwaffen und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung. Die Anzahl der Waffeneintragungen ist nicht beschränkt. Pro Halbjahr dürfen aber nur zwei Waffen erworben und eingetragen werden.
    • „Rote Waffenbesitzkarte“
    Waffensammler und Waffensachverständige benötigen eine „Roten Waffenbesitzkarte“.

Hinweis: Wenn du bei uns eine Softair-, Federdruck- oder Schreckschusswaffen kaufen möchtest, brauchst du dafür keine Waffenbesitzkarte.

Beispiel:
Wenn du dich für eine Softairpistole, wie die Dan Wesson Softair Replik eines Revolvers, entscheidest, darfst du die Waffe ohne Kleinen Waffenschein in befriedeten Umgebungen (eigenes Grundstück, Softair-Gelände) benutzen. Du musst für das Führen einer solchen Softairwaffe das 18. Lebensjahr erreicht haben, da diese Waffe über eine Geschossenergie von 0,5 J verfügt. Wenn du diese Pistole mit auf ein Softair-Gelände mitnehmen möchtest, darf diese Waffe weder zugriffs- noch schussbereit und muss zudem mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Zudem darf diese Waffe nicht offen transportiert werden. Wir empfehlen dir daher den Kauf eines Waffenkoffers oder Futterals.

Mit einer Schreckschusswaffe zur Selbstverteidigung fühlt man sich sicherer

Wenn du die Softairpistole offen sowie schussbereit bei dir tragen möchtest, brauchst du dafür den Kleinen Waffenschein.

Wissen, worauf es bei Softair-Waffen ankommt

Übrigens: Wir führen Softairpistolen sowie Gewehre mit weniger als 0,5 Joule sowie weniger als 7,5 Joule. Das heißt für dich: Wenn du unsere Softairwaffen mit mehr als 0,5 Joule für dein Softair-Spiel mit Freunden und Bekannten bei uns erwerben möchtest, musst du volljährig sein.

Für unsere Softairpistolen und Gewehre mit weniger als 0,5 Geschossenergie darfst du auch jünger als 18 Jahre alt sein.
Falls du noch Fragen zum Kleinen Waffenschein hast, kannst du uns gern kontaktieren.

iStock.com/Ulf Wittrock

2 Gedanken zu „Kleiner Waffenschein und Co. – das musst du wissen“

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